Jockgrim – Die Kreisverwaltung Germersheim hat eine für Samstag, 2. Mai 2020, in Jockgrim angemeldete Versammlung unter freiem Himmel mit dem Thema „Meinungsfreiheit Demokratie Grundrechte“ untersagt.
Angemeldet wurde die Versammlung für das „Frauenbündnis Kandel“.
Veranstaltungen jeglicher Art sind eigentlich derzeit untersagt (§ 3 der 4. CoBeLVO). Allerdings gibt es Ausnahmen. Die könnten aber in diesem Fall nicht zur Geltung kommen, so die Kreisverwaltung.
„Von der Ausnahme (in § 4 Absatz 1 Satz 4 der 4. CoBeLVO), wonach Versammlungen unter freiem Himmel ausnahmsweise unter Auflagen – soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist – zugelassen werden können, konnte nach einer Einzelfallprüfung durch die Kreisverwaltung kein Gebrauch gemacht werden“, heißt es.
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