Paris – Die Sterbehilfe in Frankreich wird neu geregelt: Die Abgeordneten der Nationalversammlung stimmten am 17. März mit deutlicher Mehrheit für einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Dieser sieht vor, dass Todkranke künftig auf eigenen Wunsch Medikamente erhalten dürfen, die zum Bewusstseinsverlust und schließlich zum Tod führen. Direkte Sterbehilfe, bei der dem Kranken beispielsweise eine tödliche Medikamentendosis verabreicht wird, bleibt weiter verboten. Zudem müssen Ärzte künftig einem zuvor formulierten Patientenwillen folgen.
Nach der Nationalversammlung muss noch der Senat dem Entwurf zustimmen. Eine Abstimmung ist für Mai oder Juni geplant. (dts Nachrichtenagentur)
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