Sonntag, 08. September 2024

FCK muss wegen unsportlichem Verhaltens seiner Fans große Strafe zahlen

16. Juli 2024 | Kategorie: Rote-Teufel-Betze-News, Sport, Sport Regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Symbolbild: Silvia Fliehmann

Kaiserslautern. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro belegt.

Davon kann der Verein bis zu 100.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des DFB-Pokalendspiels bei der 0:1-Niederlage gegen Bayer 04 Leverkusen am 25. Mai 2024 in Berlin zündeten Kaiserslauterer Zuschauer annähernd 300 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Böller, Rauchköper und Blinker sowie 150 Raketen. Nach der Halbzeitpause musste in der 46. Minute die Begegnung deshalb für vier Minuten unterbrochen werden.

Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass das Abbrennen von Pyrotechnik eine Gefahr für andere Personen darstellt und daher nicht geduldet werden kann. Der FCK wird wie gewohnt versuchen, Einzeltäter zu identifizieren und gegebenenfalls in Regress zu nehmen. (DFB/FCK)

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