Dienstag, 05. November 2024

Fall Susanna: Ali B. zum Tatzeitpunkt mutmaßlich 21 Jahre alt

12. Juni 2018 | Kategorie: Nachrichten, Panorama

Ali B. sitzt in Deutschland in Untersuchungshaft.
Foto (bearb.): Polizei Wiesbaden

Wiesbaden  – Der Mann, der mutmaßlich die 14-jährige Susanna F. in Wiesbaden vergewaltigt und getötet haben soll, ist zum Tatzeitpunkt wohl bereit 21 Jahre alt gewesen.

Ein Informationsaustausch mit dem irakischen Generalkonsulat habe ergeben, dass der Beschuldigte im März 1997 geboren sei, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Wiesbaden mit.

Eine schriftliche Bestätigung des Namens und des Geburtsdatums durch das Generalkonsulat müsse aber noch vorgelegt werden, so die Behörden weiter.

Sollten sich die Angaben bestätigen, müsste der Tatverdächtige mit einer erheblich schwereren Strafe rechnen, da er dann nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden könnte.

Ali B. war in der vergangenen Woche von kurdischen Sicherheitskräften im Nordirak festgenommen und anschließen zurück nach Deutschland gebracht worden. Erst eine knappe Woche zuvor war er mit seiner Familie aus Deutschland geflüchtet und hatte das Land unbehelligt verlassen können, obwohl er bereits bei der Polizei aufgefallen war. (dts Nachrichtenagentur)

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4 Kommentare auf "Fall Susanna: Ali B. zum Tatzeitpunkt mutmaßlich 21 Jahre alt"

  1. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Die Kosten des Rückflugs von Ali B. trägt der Steuerzahler.
    Die Kosten der Beerdigung von Susanna F. trägt ihre Familie.

    Danke Merkel SPD GRÜNE Gutmemschen christl. Kirchen etc.

  2. Matthias sagt:

    Gibt es überhaupt ein entsprechendes Auslieferungsabkommen das die Rückholung absichert? Zum Schluss war die ganze Aktion noch illegal und der Mörder muss wieder Zurückgeführt werden. Aber halt, geht ja nicht. Da wartet im besten Fall schon der Henker mit dem Strick. Dann vielleicht doch besser die Jugendstrafe im deutschen Luxusknast! Bin Mal gespannt wie dieses Schmierentheater diesmal ausgeht. Kandel lässt grüßen.

  3. KlausMichael sagt:

    „Zum Schluss war die ganze Aktion noch illegal und der Mörder muss wieder Zurückgeführt werden“

    Er wird nicht zurückgeführt!
    1. Wollen sie ihn nicht zurück – sie haben ihn abgeschoben
    2. Will er mit Sicherheit nicht zurück – dort droht ihm eine Strafe und nicht ein lebenslanger AI-Aufenthalt – auch wenn er die ersten Jahre nicht ganz so mobil sein wird.

    Möglich wäre die Ab-(Zurück-)schiebung war illegal, deshalb müsste er eigentlich noch im Irak sein und darf hier nicht verurteilt werden bis der Irak in offiziell ausgeliefert hat.
    Irgendeiner in der Asylindustrie wird das Schlupfloch schon finden.

  4. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Diese Woche wurden übrigens zwei weitere Gruppenvergewaltigungen bekannt, die Wochen bzw. Monate zurückliegen, einer in Harsewinkel und einer in Velbert.

    Opfer: 13 und 14 Jahre. Täter: wie üblich.