Bayreuth – Im Fall Peggy hat das Amtsgericht Bayreuth an Heiligabend den Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Tatverdächtigen aufgehoben und den Mann nach zwei Wochen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.
Das Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne. Das Spurenbild am Ablageort begründe zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt, so das Gericht.
Auch weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, begründeten keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth überlegt noch, ob sie gegen die Freilassung des Tatverdächtigen vorgehen will.
Die 1992 geborene Peggy aus dem oberfränkischen Lichtenberg war jahrelang verschwunden, ihre sterblichen Überreste wurden erst nach 15 Jahren, im Juli 2016, in einem Waldstück in Thüringen entdeckt, rund z wölf Kilometer Luftlinie von Lichtenberg entfernt. Ein geistig Behinderter wurde bereits 2004 am Landgericht Hof zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, 2014 wurde der Mann freigesprochen. (dts Nachrichtenagentur)
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