Kandel/Landau – Im Fall der ermordeten Mia (15) aus Kandel hat die Staatsanwaltschaft Landau ihre gegen das Urteil der Großen Jugendkammer des Landgerichts Landau eingelegte Revision zurückgenommen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Täter, der afghanische Flüchtling Abdul D., war am 3. September 2018 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Nach „eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe“ kam die Staatsanwaltschaft demnach zu dem Ergebnis, dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist, die erfolgversprechend mit einer Revision geltend gemacht werden können.
Das Urteil vom 3. September ist somit rechtskräftig.
Hintergrund: Bei einer Revision kann das angefochtene Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden. Die Revision ist also keine weitere Tatsacheninstanz; eine eigene Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage findet bei dem Revisionsgericht nicht statt.
Gericht erklärt nochmals das Urteil
Nachdem im Anschluss an die Urteilsverkündung immer wieder Fragen insbesondere hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe aufgeworfen und diskutiert worden sind, teilweise sogar durch eine Vielzahl direkter Zuschriften an das Gericht, erläuterte das Gericht nochmals („unter Beachtung der aufgrund der Nichtöffentlichkeit der Verhandlung gebotenen Zurückhaltung“) das Urteil.
Die Jugendkammer stellte fest, dass der aus Afghanistan stammende Angeklagte am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin mit acht Messerstichen erstochen hat. Sie wertete diese Tat als Mord. Verwirklichtes Mordmerkmal sei „Heimtücke“ gewesen. Gegenstand des Anklagevorwurfs war zudem eine Körperverletzung zum Nachteil eines Jugendlichen, begangen am 27. November 2017, das die Kammer ebenfalls für erwiesen hielt.
Einen die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden oder gar aufhebenden Affekt hat die Kammer sicher ausgeschlossen.
Es war der Kammer bei der Beweisaufnahme (insbesondere aufgrund eines rechtsmedizinischen Gutachtens zur Altersbestimmung) jedoch nicht möglich, mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen, dass der Angeklagte das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Demnach war er unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes („in dubio pro reo“) als Jugendlicher anzusehen.
Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ist, wer zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte (§ 1 JGG). Im Hinblick auf einen Jugendlichen ist zwingend Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen. Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich (§ 48 JGG).
Heranwachsender hingegen ist, wer zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt war. Auf einen Heranwachsenden ist Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen, wenn dieser zum Tatzeitpunkt bei Betrachtung seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand (§ 105 JGG). Ist dies nicht der Fall, wird die Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet. (red)
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„Es war der Kammer bei der Beweisaufnahme (insbesondere aufgrund eines rechtsmedizinischen Gutachtens zur Altersbestimmung) jedoch nicht möglich, mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen, dass der Angeklagte das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. “
im Internet sind vom Täter mehrere Fotos in hoher Auflösung verfügbar, die bei Anwendung des Gesunden Menschenverstands, nur den Schluss zulassen, dass eine Minderjährigkeit zur Tatzeit NICHT gegeben war. Das Landgericht hat keinerlei Anstrengungen gescheut um beim Prozess ein aktuelles Foto von Abdul zu verhindern, denn das hätte die ganzen Vertuschung auffliegen lassen.
Weiterhin bleibt die Frage, warum kein unabhängiges Zweitgutachten eingeholt wurde.
,,Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint.”
-Ernst Jünger, ,,Der Waldgang“
Die beiden Rucksacktouristinnen aus Skandinavien sind Opfer von 3 Islamisten aus Marokko geworden, die die Gewaltorgie auch noch filmten. einer der Täter, welche den beiden Frauen die Kehle durchgeschnitten und einer der Frauen den Kopf abgeschnitten haben, sagte danach auf arabisch:
„Hier ist dein Kopf, Feindin Allahs“:
In dem rund eine Minute langen Film ist zu sehen, wie zwei Personen einer offenbar jungen Frau mit einem langen Messer den Kopf abschneiden. Laut Medienberichten bestätigte der dänische Inlandsnachrichten- und Sicherheitsdienst (PET) am Donnerstagmorgen die Echtheit des Videos.
„In dem rund eine Minute langen Film ist zu sehen, wie zwei Personen einer offenbar jungen Frau mit einem langen Messer den Kopf abschneiden.“
Passiert so etwas in Deutschland, finden die preisgekrönten Journalisten schon die richtigen Worte:
„Einzelfall“
„Beziehungstat“
„Psychischer Ausnahmezustand“
„Machen Deutsche auch“
„War schon immer so“
Sie haben noch vergessen: „wäre sie nicht von einem Flüchtling vergewaltigt worden, dann wäre es eben ein Deutscher gewesen.
Der Terroranschlag geschah ein oder zwei Autostunden von Marrakesh entfernt, wo man wenige Tage zuvor den Migrationspakt in Gegenwart von Angela Merkel verabschiedet hat um den kulturellen Austausch durch Massenmigration zu erleichtern.
Damit brauchen blonde unverschleiherte Frauen zukünftig für solche Erlebnisse nicht mehr verreisen. Ihre Mörder treffen sie bald vor der Haustür…
bei allem mitgefühl, naiver als diese zwei (…) (s. fb) geht es nicht.
mir tun die eltern sehr leid, die wohl vor diesem trip gewarnt haben und jetzt für den rest ihres lebens mit den schrecklichen bildern im kopf leben müssen. grauenhaft.
wird irgendeiner (…) jetzt aufwachen ? ganz bestimmt nicht. viel zu weit weg, selbst wenn schlimmes aus diesem (un)kulturkreis in der eigenen gemeinde passiert, rennen sie „gegen rechts“.
GGGGGGKKKKKEEEE, ihr letzter satz trifft den nagel auf den kopf.
liebe mod:
ist jetzt schon die haarfarbe „blond“ zensurwürdig ?
Das nicht, aber die Verniedlichungsform fanden wir speziell in diesem Zusammenhang unangebracht. Sie können sich sicher denken, weshalb. Wenn Sie eine detailliertere Erklärung wünschen, schildern wir Ihnen gerne per E-Mail die Gründe.
Beste Grüße,
die Red.
@ mod:
grüße zurück !
weitere erklärungen sind nicht nötig: sie haben das „hausrecht“.
ich bezog mich darauf:
Ms Ueland and Ms Vesterager Jespersen were spotted with three men in Marrakesh before heading to the Atlas mountains to hike.
daily mail
By Julian Robinson and Miranda Aldersley For Mailonline
Published: 10:10 GMT, 21 December 2018 | Updated: 16:07 GMT, 21 December 2018