Das Bundesinnenministerium hat das umstrittene „Compact“-Magazin verboten. Rechtsgrundlage sei das Vereinsrecht, teilte das Haus von Ministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag mit.
Demnach können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Compact sowie das ebenfalls verbotene Unternehmen Conspect Film richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und Paragraf 3 des Vereinsgesetzes, so das Ministerium.
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften der Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen.
Das Verbot untersage jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten, Verstöße dagegen seien Straftaten, hieß es. „Ich habe heute das rechtsextremistische `Compact-Magazin` verboten“, sagte Faeser am Dienstagmorgen. „Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene.“ Das Magazin „hetzt auf unsägliche Weise“ gegen Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen die parlamentarische Demokratie. Das Verbot sei „ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“, so die Ministerin.
Das Magazin sowie dessen Online-Auftritt hatten bis zuletzt eine große Reichweite. (dts Nachrichtenagentur)
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