Berlin – Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für gerechtfertigt.
„Insgesamt – und darauf kommt es auch für die politische Wahrnehmung an – ist die Verfassung weder außer Kraft gesetzt noch gebrochen worden“, sagte Di Fabio in der „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“.
Zurzeit halte er die ergriffenen Maßnahmen für gerechtfertigt. Der Ex-Verfassungsrichter sprach von einer „pandemischen Notlage“ – dadurch sei die entsprechende „Bedrohungslage gegeben“. Wenn es außerdem darum gehe, „eine erhebliche Lebensbedrohung abzuwenden, darf man vergleichsweise tief ins Grundrecht eingreifen, aber es muss fortlaufend beobachtet werden“.
Gleichzeitig müsse man abwägen und auf Verhältnismäßigkeit achten. „Wir müssen mit bestimmten sozialadäquaten Risiken leben“, so Di Fabio. Sonst müsse man bei 3.000 Verkehrstoten den Straßenverkehr komplett verbieten. „Der Verfassungsstaat balanciert immer zwischen Freiheit und Sicherheit.“
Die Würde des Menschen könne überdies in vielen Bereichen betroffen sein: „Wenn ein alter Mensch nicht mehr medizinisch versorgt werden kann, weil die Ressourcen nicht mehr da sind, dann ist auch die Würde betroffen.“ (dts Nachrichtenagentur)
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