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Ex-Verfassungsrichter bestätigt AfD und hält Euro-Ausstieg für möglich

3. Juni 2013 | Kategorie: Politik

 

Bernd Lucke, bekanntester Vertreter der AfD. Foto: red

Berlin – Im politischen Berlin sorgt eine Studie von Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio heute für Unruhe. Der Europarechtler Di Fabio hatte darin die Kritik der Alternative für Deutschland am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Europäischen Zentralbank (EZB) im Wesentlichen bestätigt.

Wie die Alternative für Deutschland hält Di Fabio die monetäre Staatsfinanzierung durch die EZB für verfassungsrechtlich unhaltbar. Sie setzt Währungsstabilität, Eigentumsfreiheit und das Demokratieprinzip auf das Spiel. Geschieht dies „andauernd und schwerwiegend“ muss das Bundesverfassungsgericht einen Austritt Deutschlands aus der Eurozone veranlassen können – selbst gegen den erklärten Willen von Bundesregierung und Bundestag. Das Gericht müsse diese Frage auch nicht vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, sondern könne selbst entscheiden, so Di Fabio.

„Di Fabios Studie ist ein Schlag ins Gesicht der ökonomisch unbedarften Rettungseuropäer“, sagt Bernd Lucke, Sprecher der Alternative für Deutschland. „Der renommierte Staatsrechtler spricht sich sowohl für ein Europa der Rechtssicherheit, als auch der ökonomischen Vernunft aus. Er liegt damit ganz auf der Linie der Alternative für Deutschland.“ Wie die AfD befürwortet Di Fabio einen langsamen Ausstieg der Südstaaten aus der Euro-Zone z.B. durch die Einführung von Parallelwährungen. Di Fabios Studie war im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen von dem der CDU nahestehenden Ex-Verfassungsrichter erstellt worden.

„Ein Austritt aus dem Euro-Verbund ist übrigens ohne Änderung der Lissabon-Verträge für jedes Mitgliedsland möglich“, betont der Volkwirtschaftler Prof. Dr. Joachim Starbatty. „Entgegengesetzte Darstellungen sind unkorrekt.“
Starbatty verweist in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten von Prof. Martin Seidel vom Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) an der Universität Bonn. Dort heißt es, Mitgliedstaaten können durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union sowohl in die Währungsunion aufgenommen werden, als auch – contrarius actu – aus der Währungsunion entlassen werden. Auch eine Rückkehr in eine Vorstufe zur Währungsunion sei möglich. Seidel bezieht sich auch auf Artikel 50 EUV nach dem Mitgliedstaaten ein Austritt aus Teilbereichen der Europäischen Union erlaubt wird.

Martin Seidel war langjähriger Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und Mitglied der deutschen Delegation bei den Maastrichter Verhandlungen über die Währungsunion. Prof. Dr. Joachim Starbatty ist Spitzenkandidat des Berliner Landesverbandes der Alternative für Deutschland und Kläger gegen den ESM vor dem Bundesverfassungsgericht.(red)

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