Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Polen die Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen muss.
Mit ihrem Beschluss gab die Vizepräsidentin des Gerichtshofs, Rosario Silva de Lapuerta, dem Antrag der EU-Kommission vorläufig statt, noch bevor eine Stellungnahme Polens eingegangen war. Ein Endurteil soll später folgen.
Am 3. April war das neue polnische Gesetz über den Obersten Gerichtshof in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurde das Ruhestandsalter der Richter am Obersten Gerichtshof auf 65 Jahre gesenkt. Die Verlängerung der richterlichen Tätigkeit ist zwar möglich, benötigt aber die Genehmigung durch den Präsidenten Polens.
Die EuGH-Richterin bemängelte, dass dieser bei seiner Entscheidung an keine Kriterien gebunden sei und es keine gerichtliche Kontrolle gebe. Zudem kann der Präsident nach freiem Ermessen über eine Erhöhung der Zahl der Richter am Obersten Gerichtshof entscheiden – auch das ist nach Ansicht des EuGH ein Problem. (dts Nachrichtenagentur)
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