Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Suchmaschinenbetreiber Google in einem Urteil dazu verpflichtet, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten zu streichen.
Dies leite sich aus der EU-Datenschutzrichtlinie ab, so die Richter am Dienstag. Geklagt hatte ein Spanier, der sich dagegen wehrte, dass bei Google bei der Suche nach seinem Namen ein Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren angezeigt wurde.
Laut des EuGH ist Google für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Ein Betroffener könne sich deshalb mit der Bitte um eine Änderung der angezeigten Suchergebnisse an Google oder an die zuständigen Stellen wenden.
Im Vorfeld des Urteils galten die Chancen des Spaniers, sich mit seinem Anliegen durchzusetzen, als gering, nachdem der EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen im Sommer 2013 in einem Rechtsgutachten erklärt hatte, dass die EU-Datenschutzrichtlinie kein „Recht auf Vergessenwerden“ beinhalte. (dts Nachrichtenagentur)
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