Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das „Safe Harbor“-Abkommen zur einfachen Datenübermittlung in die USA für ungültig erklärt.
Die EU-Kommission habe keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, urteilten die Luxemburger Richter.
Die persönlichen Daten von europäischen Internet-Nutzern seien in den Vereinigten Staaten zudem nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt, hieß es seitens des EuGH weiter.
Das „Safe Harbor“-Abkommen aus dem Jahr 2000 hatte es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzrichtlinie aus einem EU-Land in die USA zu übermitteln. (dts Nachrichtenagentur)
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