Berlin – Bund und Länder wollen tatsächlich den Zugang zum Einzelhandel nur noch Geimpften und Genesenen gestatten. Ausgenommen sind dabei Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz hervor, die der dts Nachrichtenagentur vorliegt. Treffen von Ungeimpften werden demnach auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt, ausgenommen Kinder bis 14 Jahren. Geimpfte und genesene Personen dürfen sich privat ohne Einschränkungen treffen.
Es soll zudem eine Maskenpflicht in Schulen für alle Klassenstufen kommen.
Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen soll es bundesweit nur noch mit 2G geben, wo notwendig auch mit 2Gplus.
Bei Großveranstaltungen im Freien dürfen bis zu 5.000 Menschen teilnehmen, für Fußballspiele gilt eine Obergrenze von 30 Prozent der Auslastung oder 10.000 Zuschauern, jeweils mit 2G- oder 2Gplus.
Weiterhin sollen Clubs und Hotels in Hotspots mit einer 350er-Inzidenz schließen.
Ein Bund-Länder-Krisenstab soll die Impfungen koordinieren und 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten ermöglichen. Auch Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte sollen künftig impfen dürfen.
Weiterhin soll die Übergangsfrist für zusätzliche Maßnahmen über den 15. Dezember hinaus verlängert werden. Zudem soll der vollständige Impfschutz perspektivisch ablaufen. Bund und Länder wollen sich hierzu bis Jahresende verständigen. Im Gespräch waren zuvor 6 Monate nach der letzten Impfung.
Eine allgemeine Impfpflicht soll der Bundestag zeitnah anhand von Gruppenanträgen entscheiden. Sie könne etwa ab Februar 2022 gelten, wenn klar sei, „dass alle Impfwilligen auch zeitnah geimpft werden können“, heißt es in der Beschlussvorlage. (dts Nachrichtenagentur/red)
Diesen Artikel drucken