Ab Montag, 8. März, dürfen Einzelhandelsgeschäfte in Rheinland-Pfalz unter Auflagen wieder öffnen. Das teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) nach der Sitzung des „Corona-Kabinetts“ mit.
Rheinland-Pfalz liege mit einer Inzidenz von 47,5 den 7. Tag in Folge unterhalb der 7-Tagesinzidenz von 50. Neben Schleswig-Holstein sei Rheinland-Pfalz damit Spitzenreiter in Deutschland, so Dreyer. Damit erfülle man die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans, der in der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch beschlossen wurde.
Für den Einzelhandel bedeutet das: Die Geschäfte können wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.
Mit dem Einzelhandel wurde eine „Sicherheitsstufe“ verabredet, damit in den sehr großen Geschäften nicht zu viele Menschen zusammenkommen: Es gilt, dass sich bei einer Fläche ab 2.001 Quadratmeter je 40 Quadratmeter nur ein Kunde aufhalten darf.
Notbremse bei wieder steigenden Zahlen
Bei einem Ansteigen der landesweiten Inzidenz über 50 für die Dauer von drei Tagen müssen die Geschäfte allerdings wieder schließen, dürfen aber weiterhin „Termin-Shopping“ anbieten. Dies gilt nicht landesweit, sondern nur für diejenigen Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt eine Inzidenz über 50 haben. Dazu zählen derzeit in Rheinland-Pfalz der Kreis Germersheim und der Kreis Altenkirchen.
„Bündnis für sicheres Öffnen“
Landesregierung, IHK und Einzelhandelsverband schließen ein „Bündnis für sicheres Öffnen“. Mit mehr Testung, hohen Hygieneauflagen und strengen Kontrollen will man die Öffnungsstrategie absichern.
Land errichtet Teststellen: Die Landesregierung hat bereits rund 1500 Schnelltesthelfer geschult und will am Montag die ersten 200 Teststellen öffnen. Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz 450 Teststellen aufgebaut werden. Da sich die Schnelltest-Lieferung durch Gesundheitsminister Spahn erneut verzögert habe, habe das Land selbst Test-Kits beschafft, hieß es aus der Staatskanzlei. Man habe sechs Millionen Testkits gesichert. Für acht Millionen weitere Kits sei man in Verhandlungen.
Etwa 3700 Helfer haben sich bislang gemeldet; aus freiwilliger und professioneller Struktur, unter anderem aus Arztpraxen, Apotheken, Fieberambulanzen, Meldungen der Verbandsgemeinden (hauptsächlich auch freiwillige Feuerwehren) und Hilfsorganisationen.
Handel soll zusätzlich Schnelltests anbieten: Auch im Handel muss mit den neuen Selbst- und Schnelltests getestet werden, „um die öffentlichen Teststationen nicht zu überlasten.“
Die Kammern und der Einzelhandelsverband prüfen eine digitale Sicherung des Testergebnisses: Geprüft wird, ob ein im Einzelhandel vorgenommener Selbsttest über eine digitale Möglichkeit bestätigt werden kann, so dass der Kunde (bei negativem Ausgang des Tests) an diesem Tag noch andere Geschäfte aufsuchen könnte, bei denen die Vorlage eines negativen Tests erforderlich ist.
Handelsverband begrüßt Öffnungen
„Wir begrüßen die Perspektive, die dem rheinland-pfälzischen Einzelhandel durch die zügige Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz durch die Landesregierung eröffnet wird“ so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Rheinland-Pfalz. Die Entscheidung sei richtig, da jeder Tag zähle.
Info – einige weitere Regelungen
– Änderung Kontaktbeschränkung: Zwei Haushalte, höchstens fünf Personen, Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.
– Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig.
– Anmeldefrist bei mehr als zehn Teilnehmern an einem Gottesdienst entfällt.
– Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Kann wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden, wie zum Beispiel bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur, muss man einen tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnellteste oder Selbsttest mitbringen.
– Zoologische Gärten etc. können auch die Innenanlagen (Aquarium, Affenhaus, etc.) öffnen. Es gilt die erweiterte Maskenpflicht.
– In allen Kindertageseinrichtungen findet ab dem 15. März 2021 der Regelbetrieb statt. Keine Maske während der pädagogischen Arbeit.
– Laienmusik: Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist nur im Freien und mit Kontaktbegrenzung zulässig. Öffentlich Auftritte sind untersagt.
– Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind unter Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Es gilt eine Vorausbuchungspflicht.
– Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen 14 Tage in Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist für diese Gruppe nicht möglich.
– Pflicht für Kommunen, ab einer Inzidenz 100+ strengere Maßnahmen zu ergreifen.
Ausführliche Info der Landesregierung hier.
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