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Diagnosestation Landau/SÜW: PCR-Tests nur noch mit Berechtigungsschein des Gesundheitsamts und mit Terminvereinbarung

3. Dezember 2021 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

Symbolbild: Pfalz-Express

SÜW/Landau. In der gemeinsamen Diagnosestation der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße werden künftig nur noch enge Kontaktpersonen von Corona-Positiven mit einem Berechtigungsschein vom Gesundheitsamt getestet.

Darüber informierten am Freitag Stadt und Kreis. Diese engen Kontaktpersonen benötigen dafür zukünftig einen zuvor vereinbarten Termin. Das Terminvergabesystem sei wegen der hohen Fallzahlen mittlerweile organisatorisch erforderlich. So könne der Besucherstrom besser gelenkt und die Kapazitäten besser kalkuliert werden.

Eine PCR-Testung aufgrund einer Laborüberweisung durch einen Arzt ist dort ab sofort nicht mehr möglich. Diese bisherige freiwillige Leistung der Diagnosestation müsse in der aktuellen Lage wegfallen, hieß es.

Möglich ist der PCR-Test im gemeinsamen Testzentrum von Stadt und Kreis demnach für enge Kontaktpersonen mit und ohne Symptome. Das Gesundheitsamt lässt dazu allen Corona-Positiven ein Merkblatt zukommen, das sie dann an ihre engen Kontaktpersonen weitergeben. Darin wird diesem Personenkreis ein interner Link zur Terminvergabe für einen PCR-Test übermittelt.

Die Öffnungszeiten der Diagnosestation sind montags und donnerstags von 17 Uhr bis 20 Uhr. Enge Kontaktpersonen von Corona-Positiven können auch andernorts einen PCR-Test durchführen lassen, beispielsweise über den Hausarzt.

Unangemeldete Personen werden abgewiesen

Wichtig zu wissen: Personen, die unangemeldet zum PCR-Test bei der gemeinsamen Diagnosestation von Stadt und Kreis erscheinen, werden aus organisatorischen Gründen abgewiesen. Das Gesundheitsamt und die Mitarbeiter der Diagnosestation bitten die Bürger um Verständnis für das modifizierte Verfahren.

Keine Quarantäne für symptomfreie Geimpfte oder Genesene

Für enge Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind, besteht in der Regel keine Pflicht zur Absonderung, solange sie keine Symptome haben. Sie sind auch nicht zur Testung verpflichtet, sollten jedoch zum eigenen Schutz einen professionellen Schnelltest auf das Coronavirus durchführen lassen und 14 Tage auf Symptome achten.

Keine Bestätigung von eigenen Schnelltests

Zur Bestätigung eines positiven Selbsttests kann in der Diagnosestation von Stadt und Kreis keine PCR-Testung durchgeführt werden. Positive Selbsttests kann man entweder in einer Teststation zunächst mit einem Schnelltest (wenn dort möglich, auch mit einem PCR-Test) oder vom Hausarzt überprüfen lassen.

Auch (kostenpflichtige) PCR-Tests für Reisen oder aus privaten Gründen können in der gemeinsamen Diagnosestation von Stadt und Kreis nicht durchgeführt werden. Diese bieten private Dienstleister kostenpflichtig an.

In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass automatisch ans Gesundheitsamt gemeldet wird, wer in einer Teststation positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Bei einem solchen positiven, professionellen Schnelltest in einer Teststation ist man sofort zur Absonderung, also zur häuslichen Quarantäne, verpflichtet. Das Gesundheitsamt nimmt mit dem oder der Corona-Positiven dann Kontakt auf, aktuell mit etwas zeitlicher Verzögerung.

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