Berlin – Der DGB lehnt das Vorhaben der Union, Minijobs in der kommenden Legislaturperiode auszuweiten, als Schritt in die falsche Richtung ab.
Anstelle einer Ausweitung müssten geringfügige Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt werden, heißt es in einer Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes, über die die „Berliner Zeitung“ in ihrer Samstagsausgabe berichtet.
Die Union hatte in ihrem Bundestagswahlprogramm angekündigt, die Verdienstgrenze künftig an die allgemeine Lohnentwicklung zu koppeln und somit jährlich anzuheben.
Laut DGB verleitet die Befreiung der Beschäftigten von Steuern und Sozialabgaben viele Minijobber dazu, in geringfügiger Beschäftigung zu verharren. Dies verhindere berufliches Fortkommen und gefährde eine auskömmliche Rente. Minijobs führten „direkt in die Altersarmut“, heißt es in einer DGB-Analyse.
Eine jährlich wachsende Verdienstobergrenze würde aus Sicht der Gewerkschaften die Fehlanreize noch verstärken. Außerdem stiege die Zahl der Minijobber gleichsam automatisch weiter an.
Der DGB hat ermittelt, was ein Anheben der Höchstverdienstgrenze parallel zur Lohnentwicklung seit 2013 bedeuten hätte: Im laufenden Jahr läge die Grenze dann bereits bei 499,87 Euro. Hochgerechnet könnten Minijobber im Jahr 2021 sogar 552,86 Euro pro Monat steuer- und abgabenfrei verdienen.
Damit würden mehr als 500.000 Beschäftigte, die derzeit zwischen 451 und 550 Euro monatlich erhalten, im Jahr 2021 zu Minijobbern geworden sein. (dts Nachrichtenagentur)
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