Berlin – Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer hat sich beim Streit über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte offen dafür gezeigt, bei „Härtefällen“ Ausnahmen zuzulassen.
„Wir sind sehr wohl offen für eine erweiterte Härtefallregel, insbesondere wenn es darum geht, in schwerwiegenden tragischen Schicksalsfällen die Familienzusammenführung zu ermöglichen“, sagte Mayer am Donnerstag im „Deutschlandfunk“.
Als Beispiel nannte er die schwere oder tödliche Erkrankung eines Ehepartners. „Das sind mit Sicherheit Fälle, bei denen keiner einen Einwand erheben wird, die Familie nicht zusammenführen zu lassen.“
Deshalb sei man „mit Sicherheit nicht dagegen, dass man hier eine humanitäre Härtefallregel schafft“, sagte der CSU-Innenpolitiker. An der generellen Linie, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen, wolle die CSU aber festhalten. (dts Nachrichtenagentur)
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„Wir sind sehr wohl offen für eine erweiterte Härtefallregel, insbesondere wenn es darum geht, in schwerwiegenden tragischen Schicksalsfällen die Familienzusammenführung zu ermöglichen
„Als Beispiel nannte er die schwere oder tödliche Erkrankung eines Ehepartners.“
Niemand ist gegen eine Familienzusammenführung. Selbstverständlich darf der Flüchtling in Deutschland umgehend zu seinen Angehörigen reisen und dort verbleiben!
Und weil es passt:
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die zu ihrer Familie wollen sollte man nicht daran hindern.
Spätestens wenn der Antrag dazu gestellt wird, weiß man woher dieser Flüchtling kommt und wo sich seine Familie aufhält. Fehlt nur noch der Transport dorthin. Man braucht nicht einmal eine volljährige Begleitung, sie waren auch alt genug alleine herzukommen.
„Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer hat sich beim Streit über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte offen dafür gezeigt, bei „Härtefällen“ Ausnahmen zuzulassen.“
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Mich würde mal interessieren, wieviel Bestechungsgelder dieser Politiker von George Soros bekommen hat, daß er von „Härtefällen“ spricht. Diese „Schutzberechtigte“ sind so „Schutzberechtigt“, daß sie nicht einmal Ausgewiesen werden, wenn sie einen Menschen Umbringen wie das beispiel von Kandel zeigt, wo eine Schülerin von einem „Schutzsuchenden“ Erstochen wurde.