Dienstag, 05. November 2024

Corona: Anträge für Zuschussprogramm können ab 30. März gestellt werden

29. März 2020 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz, Regional, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz, Wirtschaft in der Region

RLP-Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Foto: Pfalz-Express

RLP – Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen haben von Montag (30. März) an die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Sofortprogramm des Bundes zu beantragen.

Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums sowie den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern heruntergeladen werden. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing (FDP) mitgeteilt.

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. Mit den Zuschüssen des Bundes soll akuter Liquiditätsbedarf bezogen auf drei Monate gedeckt werden. Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte können bis zu 9.000 Euro, Unternehmen über 5 bis 10 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro erhalten.

Anträge nimmt ausschließlich die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) per E-Mail, postalisch oder per Fax an. Die dafür E-Mail-Adresse lautet CSH@isb.rlp.de, die Faxnummer lautet 06131 6172-1159. Die Mitarbeiterzahl berechnet sich nach Vollzeitäquivalenten, nicht nach Köpfen.

„Wir wollen unsere Unternehmen, unsere Selbständigen und Freiberufler, die Arbeitsplätze, mithin das wirtschaftliche, soziale und kreative Potential unseres Landes schützen und bewahren. Mit dem Zuschuss können rund 140.000 Selbstständige und Kleinunternehmen die dringend benötigte Liquiditätshilfe erhalten“, sagte Wissing.

Antragsformulare können heruntergeladen werden auf

www.isb.rlp.de

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

https://www.pfalz.ihk24.de/

https://www.rheinhessen.ihk24.de/

https://www.ihk-koblenz.de/

https://www.ihk-trier.de/

sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz.

Wissing wies auch mit Blick auf Unternehmen mit über 10 Beschäftigten auf den ergänzenden „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ hin. „Wir ergänzen hier mit unbürokratisch zu vergebenden, günstigen Sofortdarlehen das Programm des Bundes auf sinnvolle Art und Weise und erweitern die Liquiditätshilfen für Unternehmen bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagte Wissing. Die Sofort-Darlehen können über die Hausbanken beantragt werden.

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