Berlin – Die stellvertretende CDU-Vorsitzende und Chefin der RLP-CDU Julia Klöckner sieht sich in ihrer Forderung nach der Bestätigung eines Verbots der Vollverschleierung durch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bestärkt.
„Zu einer offenen Gesellschaft gehört ein offenes Gesicht. Wir müssen den Mut haben, zu unseren Werten zu stehen und sie zu verteidigen“, sagte Klöckner der „Bild“. „Deshalb: Keine Vollverschleierung in Deutschland. Sie ist frauen-, integrations- und teilhabefeindlich. Für die Durchsetzung eines Verbots in Deutschland, gibt die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entscheidende Hinweise.“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote bestätigt. Dabei ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden.
Außerdem ging es um Satzungen von drei belgischen Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten. (dts Nachrichtenagentur)
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