Mittwoch, 03. Juli 2024

CDU Edenkoben: Wiederholungstäter sollen bei häuslicher Gewalt Fußfessel nach dem „spanischen Modell“ bekommen

1. Juli 2024 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Politik regional, Regional

Foto: red

Edenkoben – Über einen längeren Zeitraum, so der Vorsitzende der CDU Edenkoben, Norbert Lingenfelder, hat sich der Vorstand der CDU Edenkoben mit dem Thema häuslicher Gewalt auseinandergesetzt.

Insbesondere die Arbeit der Opferhilfeorganisation WEISSER RING fand bei den Christdemokraten große Beachtung. Deren Forderung nach Einführung von Fußfesseln für Wiederholungstätern bei häuslicher Gewalt nach dem „Spanischen Modell“ finde die Unterstützung der CDU Edenkoben.

Gebhart und CDU-Bundestagsfraktion sollen in Berlin insistieren

„Der Einsatz von Fußfesseln bei gewalttätigen Wiederholungstätern kann Leben retten,“ so Lingenfelder. Daher spricht sich der CDU Ortsverband für eine entsprechende Gesetzesänderung aus und bittet den südpfälzischen CDU Bundestagsabgeordneten Thomas Gebhart sowie die CDU Bundestagsfraktion darum, entsprechende Initiativen zu ergreifen.

Nach Angaben der Opferhilfsorganisation WEISSER RING wird in Deutschland alle drei Minuten eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Über 75 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen. Das sind nur die bekannten Fälle, die der Polizei angezeigt werden. Die Opferhilfsorganisation geht von einer Dunkelziffer in vier- bis fünffacher Höhe aus. Jeden vierten Tag gelingt es einem Partner oder Ex-Partner, eine Frau zu töten. In Deutschland wurden demnach im Jahr 2022 133 Frauen ermordet.

Die Behörden sind mangels gesetzlicher Möglichkeiten oftmals machtlos. Gefährderansprachen bleiben meist erfolglos, die Polizei hat nicht die Kapazitäten, Täter rund um die Uhr zu überwachen.

In Spanien keine Todesfälle mehr

In Spanien, so Lingenfelder, wurde 2009 ein Modell eingeführt, das sich als extrem erfolgreich erwiesen hat. Dort wird nach richterlicher Anordnung bei Wiederholungstätern die GPS-Technologie zur Täterkontrolle eingesetzt.

Gerichte ordnen an, dass Täter Fußfesseln tragen müssen. Die Opfer haben (auf freiwilliger Basis) ein Armband mit einer Software. Somit kann jederzeit der Abstand zwischen Opfer und Täter ermittelt werden. Unterschreitet ein Täter die vom Gericht definierte Schutzzone zwischen Täter und Opfer, wird dies bei der Polizei gemeldet, dann kann diese aktiv werden.

Laut WEISSEM RING gab es in den 10 Jahren nach Einführung dieses Modells der Täterüberwachung in Spanien keinen einzigen Todesfall mehr – eine erstaunliche Entwicklung. Hunderte geretteter Frauen durch konsequentes Handeln der Politik!

Und in Deutschland?

Nach Angaben des WEISSEN RINGS, nachzulesen in der Ausgabe 04/2023 auf Seite12 des „Forum Opferhilfe“, hat im November 2023 Bundesjustizminister Buschmann (FDP) erklärt: Die Schaffung einer entsprechenden Anordnung wäre aus Sicht des Ministeriums nicht geeignet, um den angestrebten lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten. Weiter verweist das Bundesjustizministerium auf die Polizeigesetze der Länder und nennt insbesondere das Polizeigesetz in NRW §34c als Alternative für die Täterkontrolle.

Die Nachfrage des WEISSEN RINGS beim nördlichen Nachbarland NRW ergab allerdings: Es gab in diesem Bundesland keine einzige Anordnung für die Einführung von Fußfesseln bei häuslicher Gewalt  als Folge des Polizeigesetzes.

Und: In 10 der 16 Bundesländer lassen die entsprechenden Polizeigesetze den Einsatz von Fußfesseln überhaupt nicht zu.

„Das Bundesjustizministerium hat nach meiner Ansicht aus falsch verstandener Liberalität  das Persönlichkeitsrecht der Täter über dem Recht auf Unversehrtheit der Opfer gestellt.  Dies bedeutet dann in der Praxis: Täterschutz geht vor Opferschutz!“, sagt Lingenfelder.

Einen Verweis auf Polizeigesetze, die den Einsatz von Fußfesseln in 10 Bundesländern – so auch Rheinland-Pfalz – gar nicht zulassen, sei somit irreführend. Da es sich hier um ein Bundesgesetz handelt, müsse das Bundesjustizministerium und der Bundestag aktiv werden.

„Die Zahlen aus Spanien und die Zahlen aus Deutschland belegen: In Spanien wurde ein erfolgreiches Modell zum Schutz von (überwiegend) Frauen eingeführt, das die Fallzahlen bei Wiederholungstätern deutlich  und die Todesrate bei dieser Tätergruppe  auf „Null“ reduziert hat, während bei Ersttätern oder Wiederholungstätern, bei denen die Gerichte den Einsatz von Fußfesseln nicht anordneten, die Opferzahlen hoch blieben. Im November 2023  waren in Spanien exakt 4.180 elektronische Armbänder und elektronische Fußfesseln aktiv.“

„133 Tötungsdelikte sind 133 zu viel“

In Deutschland habe man deutlichen Regelungsbedarf, da es diese gesetzliche Regelung nicht gebe: „133 Tötungsdelikte sind genau 133 zu viel! Daher wenden wir örtlichen CDU-Kommunalpolitiker uns an unsere CDU-Bundestagsfraktion und bitten diese, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen“, so Lingenfelder.

Andere Länder seien viel weiter als Deutschland, betont der Edenkobener CDU-Vorsitzende. 2020 hat Frankreich das „Spanische Modell“ übernommen, 2023 der Kanton Zürich/ Schweiz. „Deutschland darf die Opfer von häuslicher Gewalt, überwiegend – aber nicht nur – Frauen nicht weiter alleine lassen.“

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