Südpfalz/Vorderpfalz. Heute wurde in Berlin der Bundesverkehrswegeplan 2030 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre.
Er betrachtet dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte auf Straße, Schiene und Wasserstraße. Vom Gesamtvolumen des Plans von rund 269,6 Mrd. Euro fließen allein bis 2030 rund 141,6 Mrd. Euro in den Erhalt der Bestandsnetze. Für Aus- und Neubauprojekte sind rund 98,3 Mrd. Euro vorgesehen.
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) dazu:
„Aus Sicht der Südpfalz sind damit mehrere wichtige Entscheidungen getroffen. Der Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe wird in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft.
Auch im bisherigen Bundesverkehrswegeplan ist die Brücke bereits so eingestuft.
Das Geld zum Bau ist da. Dass die zweite Rheinbrücke immer noch nicht gebaut ist, liegt nicht an mangelndem Geld. Es liegt daran, dass die zuständigen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg jahrelang das Baurecht verzögert haben. Ich fordere seit langem nachdrücklich, dass die Länder die Planungen endlich abschließen“.
SPD-Bundestagsabgeordneter Thomas Hitschler:
„Um die Planfeststellungsverfahren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu beschleunigen, wurden die Planungen einer Querspange zur B36 und der Trassenanschluss getrennt voneinander beantragt.
Vor Mitte des nächsten Jahres ist dennoch nicht mit dem Abschluss der Planungen zu rechnen. „Je weiter sich der Bau der Rheinbrücke verzögert, desto wahrscheinlicher wird ein Komplettausfall der Rheinquerung mit katastrophalen Folgen für die gesamte Region“, warnt Hitschler. „Auch von badischer Seite erwarte ich deshalb etwas mehr Geschwindigkeit.“
Thomas Gebhart zur Ortsumgehung Klingenmünster:
Die Planung der Ortsumgehung Klingenmünster kann weitergehen. Sie wird im „Weiteren Bedarf“, mit dem Zusatz „mit Planungsrecht“, eingestuft. Ich hätte mir gewünscht, dass die Ortsumgehung in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wird. Um dies bei der Ortsumgehung Klingenmünster und weiterer Ortsumgehungen zu erreichen, wären zusätzliche Mittel notwendig gewesen. Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe Verkehr wäre bereit gewesen, diesen Weg mitzugehen.“
Dazu SPD-MdB Thomas Hitschler:
„Für Klingenmünster ist das angesichts der zunächst schwächeren Einstufung zumindest ein kleiner Erfolg“, wertet Hitschler den Beschluss.
Im ersten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans war die Ortsumgehung nur in den „weiteren Bedarf“ ohne Planungsrecht eingestuft worden.
Hitschler habe daraufhin gemeinsam mit der Bürgerinitiative für die Ortsumgehung den Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium besucht, was zu einer erneuten Prüfung und schließlich besseren Einstufung geführt habe. „Mit dem Beschluss des Bundestages kann das Projekt nun weiter geplant werden“, so Hitschler.
Zu den Ortsumgehungen Impflingen und Bad Bergzabern erklärt Dr. Thomas Gebhart: „Beide Bauvorhaben befinden sich bereits in Bauvorbereitung, sind also für einen Bau fest disponiert.
SPD-Kollege Thomas Hitschler: „Damit steht dem Spatenstich in Impflingen nun nichts mehr im Weg“.
Anfang November, so Hitschler, habe er sich gemeinsam mit Ortsbürgermeister Günter Flicker und dem Landtagsabgeordneten Alexander Schweitzer ein Bild vom aktuellen Planungsstand der Ortsumgehung gemacht.
„Mir ist wichtig, dass bei Änderungswünschen gemeinsame Lösungen mit allen betroffenen Kommunen gefunden werden“, merkt Hitschler an.
„Bereits im Bundesverkehrswegeplan wurden für den Neubau Investitionen in Höhe von 17 Mio. Euro eingeplant“, erinnert Hitschler. „Mit dem heutigen Beschluss gehört die Ortsumgehung per Gesetz nun zum gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen.“
Und zu Bad Bergzabern: „Bereits im Bundesverkehrswegeplan wurden für den Neubau Investitionen in Höhe von 61,7 Mio. Euro eingeplant“, erinnert Hitschler. „Mit dem heutigen Beschluss gehört die Ortsumgehung per Gesetz nun zum gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Das sind gute Nachrichten für die Bürger in Bad Bergzabern, die durch die Ortsumgehung zukünftig weniger Lärm und Abgasen ausgesetzt sein werden“,so der SPD-Bundestagsabgeordnete Hitschler.
Der Ausbau der B10 zwischen Godramstein und Landau wurde in den „vordringlichen Bedarf“ und zwischen Annweiler und Godramstein in den „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen aufgenommen.
Dazu Hitschler: „Mit dem heutigen Beschluss gehört der Ausbau der B10 per Gesetz nun zum gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“, erläutert Hitschler die Entscheidung.
„Sorgen und Hoffnungen im Queichtal und in der Südwestpfalz müssen beide ernst genommen werden. Ich setze dabei auf Kommunikation statt Konfrontation. Deshalb stehe ich im Austausch mit Anwohner, Befürwortern und Gegnern des Ausbaus. Besonderen Wert lege ich darauf, dass Verkehrssicherheit, Umwelt- und Lärmschutz gesichert werden.“
CDU-Abgeordneter Thomas Gebhart zum Güterfernverkehr: „Die Kleine und Große Pfalzlösung für den Güterverkehr auf der Schiene für die nächsten Jahre sind vom Tisch. Im neuen Bundesverkehrswegeplan ist kein Ausbau der beiden Strecken für zusätzlichen Güterverkehr vorgesehen.
Die beiden Projekte waren vom Land Rheinland-Pfalz beziehungsweise von der Bahn ins Spiel gebracht worden. Zusätzlicher Güterfernverkehr auf der Achse von Rotterdam nach Genua wird demnach nicht durch die Südpfalz geleitet, sondern rechtsrheinisch erfolgen“, erklärt Thomas Gebhart.
Die CDU-Abgeordneten aus dem Wahlkreis Neustadt – Bad Dürkheim – Speyer, Norbert Schindler (CDU) und Johannes Steiniger (CDU) äußern sich ebenfalls zum heutigen Bundestagsbeschluss:
„Das ist ein wichtiges Zeichen für die Region. Insbesondere die Aufnahme der B271neu mit dem Abschnitt zwischen Grünstadt und Bad Dürkheim in den vordringlichen Bedarf ist ein Erfolg. Wir wollen, dass diese Entlastung der Ortschaften an der Weinstraße in den nächsten Jahren umgesetzt wird.“
Die Bewertung „Vordringlicher Bedarf“ heißt, dass das Projekt nach fachlicher Bewertung verkehrspolitisch sehr wichtig ist. Die Projekte mit dieser Bewertung sollen in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden. Die Einleitung des Verfahrens Ungstein – Kallstadt kann 2017 erfolgen, falls keine Einsprüche – egal von welcher Seite – erfolgen.
Ein entsprechender Planungsentwurf ist derzeit in Bearbeitung. So kann zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden, da die städtebauliche Beurteilung als „hoch“ bewertet wird. Das bedeutet, dass der Bau des Teilabschnitts Ungstein – Kallstadt möglich ist und etwas später der dritte Teilabschnitt, die Ortsumgehung Herxheim, folgt. Dazu müssen allerdings alle Beteiligten an einem Strang ziehen, es darf keine zeitverzögernden Einwände geben und die Personalausstattung in der Landesverwaltung muss entsprechend gestaltet werden.
Norbert Schindler (CDU), Inhaber des Direktmandats im Wahlkreis, zeigt sich erfreut: „Die Finanzierung des Projektes B 271 neu ist damit gesichert. Wenn ich Glück habe, kann ich als rüstiger Opa die Gesamtstrecke mit dem Fahrrad einweihen.“
Bundestagsabgeordneter Johannes Steiniger (CDU) betont: „Bundesregierung und Bundestag haben damit ihre Hausaufgaben gemacht – jetzt geht es an die Umsetzung. Das Land Rheinland-Pfalz ist jetzt am Zug!“ (red)
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