Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht setzt sich in zwei ersten Verfahren mit den von Bund und Ländern erlassenen Einschränkungen von Grundrechten im Kampf gegen die Corona-Pandemie auseinander.
In Karlsruhe lägen zwei Verfassungsbeschwerden als Eilantrag vor, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Eine wende sich gegen die im Bereich Berlin/Brandenburg geltenden Eindämmungsregeln. Die andere habe das Moratorium des Bundestags zum Anlass, wonach Mietzahlungen ausgesetzt werden können, sofern ein Mieter infolge der Corona-Krise finanzielle Einbußen erleidet.
Beide Verfahren seien mitsamt eines Antrags auf einstweilige Anordnung gestellt worden. Sie würden daher vorrangig bearbeitet.
Mehrere weitere Verfassungsbeschwerden wegen der Corona-Maßnahmen seien ins allgemeine Register aufgenommen worden und befänden sich im Status der Vorklärung. (dts Nachrichtenagentur/red)
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