Berlin- Der Bundestag hat den Milliarden-Aufbaufonds für die vom Juli-Hochwasser betroffenen Gebiete auf den Weg gebracht.
Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag für den entsprechenden Gesetzentwurf von Union und SPD, der auch verschiedene Änderungen im Infektionsschutzgesetz beinhaltet.
Der Flut-Aufbaufonds soll demnach als Sondervermögen des Bundes errichtet und durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet werden. An der Rückzahlung sollen sich die Länder dann hälftig beteiligen.
Dafür sollen sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sollen von dem Fonds profitieren. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes soll anderweitig vom Bund finanziert werden. Ein weiterer Punkt des Gesetzes ist die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Flutgebieten. Voraussetzung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit auf Flut-Auswirkungen
beruht.
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes betrifft unterdessen unter anderem eine Verpflichtung, bei der Einreise über einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis zu verfügen. Zudem soll die sogenannte Hospitalisierungsrate künftig der wesentliche Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen sein.
Für bestimmte Einrichtungen soll eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impfstatus gelten. Die Möglichkeit soll allerdings nur während der festgestellten Pandemie-Notlage gelten. Dazu zählen Kitas, Schulen und Pflegeheime. (dts Nachrichtenagentur)
Diesen Artikel drucken