Berlin – Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vereinfacht.
Bislang mussten Länder und Kommunen einen Unfallschwerpunkt im betroffenen Bereich nachweisen, wenn sie außerhalb eines Wohngebietes solche Tempo-Limits für Autofahrer einrichten wollten.
In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen. Dies gelte für in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“, wie bei Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern.
Weiter seien Änderungen angedacht, damit fahrradfahrende Erwachsene ihre Kinder auf dem Radweg begleiten dürfen.
Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen. (dts Nachrichtenagentur)
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Endlich.
Hoffentlich können erleichtert das endlich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Hatzenbühl. Die Bewohner der Kirch- und Lindenstraße warten darauf. Und das schon viel zu lange…
Hoffentlich wissen dies auch unsere lieben Kleinbusfahrer aus Südostanatolien und dem Kaukasus die uns mit 80 Sachen in einer Spielstrasse mit Paketen beliefern…