Berlin – Die schwarz-rote Bundesregierung prüft den verpflichtenden Dienst von Frauen an der Waffe in Krisenzeiten. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“.
Dazu müsste die Verfassung geändert werden. Das Konzept für die zivile Notfallvorsorge, das die Regierung am Mittwoch verabschiedet hat, regt eine diesbezügliche Prüfung des Grundgesetzes an.
In Artikel 12a heißt es bisher: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“ Frauen kann der Staat bei Notlagen im Verteidigungsfall lediglich zum Einsatz im Gesundheitsbereich heranziehen.
„Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“, hält das Grundgesetz fest.
„Es ist zu prüfen, inwieweit diese Regelungen noch sachgerecht sind“, heißt es nun im Konzept der Bundesregierung. Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte dazu: „Sinn und Zweck einer solchen Konzeption ist es, alle verfassungsrechtlich möglichen Szenarien der zivilen Verteidigung durchzuplanen.“
Es gebe „keinerlei Pläne, die Aussetzung der Wehrpflicht rückgängig zu machen“. Überlegungen, Frauen zum Dienst mit der Waffe zu verpflichten, seien insofern „doppelt hypothetisch“. (dts Nachrichtenagentur)
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