Berlin – Die Bundesregierung zieht klare Grenzen bei der Förderung der Künstlichen Intelligenz (KI): So sollen sogenannte Sexroboter als medizinisches Therapiegerät auch in Zukunft nicht von den Krankenkassen bezahlt werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung sei dazu da, die Gesundheit der Versicherten zu verbessern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Künstlichen Intelligenz. „Es ist nicht ersichtlich, wie sogenannte Sexroboter zur Erfüllung dieser Aufgabenstellung beitragen könnten.“
Sogenannte „Robo-Schlichter“, die mittels Algorithmen juristische Streitfälle analysieren können, lehnt die Bundesregierung derzeit ebenfalls ab: Ihr Einsatz sei nach derzeitiger Rechtslage unzulässig. Doch die entsprechende Gesetzesgrundlage (Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz) sei offen für unterschiedliche Methoden der Konfliktlösung. „Die Bundesregierung wird daher die weitere Entwicklung von KI auch mit Blick auf deren Einsatz im Rahmen der Verbraucherschlichtung beobachten.“
Überlegungen, Robotern oder anderen Formen Künstlicher Intelligenz eine Nationalität zuzusprechen, weist die Bundesregierung mit Hinweis auf die derzeitige Rechtsauffassung zurück: „Bei der KI handelt es sich nicht um eine natürliche Person im Sinne des Gesetzes.“
Die FDP kritisierte die Bundesregierung als „visionslos“. Die oftmals „ausweichenden Antworten und andauernden Verweise auf noch zu klärende Sachverhalte“ würden den rasanten globalen Entwicklungen rund um das Thema Künstliche Intelligenz nicht gerecht, sagte der technologiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Mario Brandenburg, den Funke-Zeitungen.
Mitte Juli hatte die Bundesregierung Eckpunkte für eine Strategie zur Erforschung, Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland beschlossen. Dabei gehe es auch darum, „unhaltbare Erwartungen zu dämpfen und unbegründeten Ängsten entgegenzuwirken“, erklärte die! Regierung jetzt in der Antwort auf die FDP-Anfrage. (dts Nachrichtenagentur)
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