Die Bundesregierung hat sich auf eine Pflegereform mit Tariftreuepflicht für Pflegeeinrichtungen und einem staatlichen Pflegezuschuss für Heimbewohner geeinigt.
Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll. Dieser sieht als Finanzierung vor, dass es ab 2022 einen jährlichen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung geben soll.
Außerdem soll ab Januar 2022 der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent erhöht werden. Der Beitragssatz für Eltern bleibt laut Gesetzentwurf stabil bei 3,05 Prozent.
Um höhere Löhne in der Altenpflege zu erreichen, dürfen ab September 2022 Heime und Pflegedienste nur noch mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach Tarif entlohnen. Jeder Arbeitgeber muss bis dahin entweder einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder die Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in seiner Region für seine Mitarbeiter übernehmen.
Die Regierung will einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, sich einen Tarifvertrag mit höheren Löhnen auszusuchen, indem die Pflegekasse verpflichtet wird, bei den nicht tarifgebundenden Pflegeeinrichtungen den durchschnittlichen Tariflohn aus der Region plus zehn Prozent zu erstatten.
Laut Bundesarbeitsministerium werden aktuell rund die Hälfte der 1,2 Millionen Pflegekräfte in Deutschland nicht nach Tarif bezahlt. Ihr Stundenlohn liege im Schnitt zwei Euro unter Tariflöhnen. Nach Berechnungen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sind durch die geplante Regelungen Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat möglich.
Der Gesetzentwurf, der im Juni vom Bundestag beschlossen werden soll, sieht vor, dass der Pflegeeigenanteil für Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 ab Januar 2022 durch einen staatlichen Zuschuss begrenzt wird. Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll der Eigenteil für Heimbewohner nach einem Jahr um 25 Prozent reduziert werden. Nach mehr als zwei Jahren soll der Pflegebedürftige um 50 Prozent entlastet werden, nach mehr als drei Jahren Heimaufenthalt um 75 Prozent. (dts Nachrichtenagentur)
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