Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Reform des Verfassungsschutzes zugestimmt.
„Dieses Gesetz ist ein essentieller Baustein bei der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und ein weiterer konsequenter Schritt im Reformprozess des Verfassungsschutzes“, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
Das Gesetz stärke die zentrale Stellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und den „Informationsfluss zwischen den Verfassungsschutzbehörden“.
Das Gesetz soll außerdem den Einsatz von V-Leuten klarer regeln. So werde festgelegt, wer überhaupt angeworben werden darf – zum Beispiel keine Minderjährigen.
Auch die Kriterien für zulässiges „szenetypisches Verhalten“ (Missachtung des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots) würden besser geregelt.
Eingriffe in Individualrechte durch V-Leute (wie Sachbeschädigungen) seien dabei nicht zulässig. Das Verhalten dürfe „nicht unverhältnismäßig“ sein. V-Leute dürften zudem keine str afbaren Vereinigungen gründen oder steuern – jedoch dürften sie Mitglied sein oder werden, um „von innen aufzuklären“.
De Maizière: „Der für unsere Sicherheit unverzichtbare Einsatz von V-Leuten wird klar geregelt: Wir setzen damit einen klaren Rahmen und zugleich eindeutige Grenzen.“ (dts Nachrichtenagentur)
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