Berlin – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hält die Einführung eines nationalen Impfregisters im Zuge einer allgemeinen Impfpflicht für machbar.
„Datenschutzrechtlich unmöglich ist ein nationales Impfregister nicht“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Allerdings müsse die Politik zunächst konkret die Ziele benennen, die sie mit der Impfpflicht erreichen wolle, sodass man beurteilen könne, ob ein zentrales Impfregister notwendig sei.
„Danach müssen die dafür notwendigen Datenerhebungen und -verarbeitungen geklärt werden, zusammen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen“, sagte Kelber.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzt zudem darauf, dass wissenschaftliche Daten künftig besser auswertbar sind. Kelber begrüßte die Pläne der Ampel-Koalition, ein Forschungsdatengesetz auf den Weg bringen zu wollen. „Gerade in der Corona-Pandemie wird deutlich, wie wichtig valide Daten für Modellierungen und die Bewältigung von Szenarien sind“, sagte Kelber.
Allerdings müsse dabei stets gelten, dass ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung keine Daten verwendet werden dürften.
Bundesjustizminister gegen Aufbau eines Impfregisters
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich gegen den Aufbau eines nationalen Impfregisters ausgesprochen, um eine mögliche allgemeine Impfpflicht zu überwachen.
„Bei nationalen Registern, die Daten über die gesamte Bevölkerung speichern, bin ich stets zurückhaltend“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Datenschützer befürchteten hier den Einstieg in einen umfassenden Zugriff des Staates auf alle Gesundheitsdaten der Bürger.
Außerdem koste der Aufbau eines solchen Registers Zeit, die man nicht habe. In der aktuellen Debatte über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus, die alle Personen über 18 Jahre in Deutschland betreffen könnte, gilt ein nationales Impfregister bisher stets als Voraussetzung für eine effektive Kontrolle dieser Pflicht.
Buschmann plädierte stattdessen dafür, die Nachweise, ähnlich wie jetzt auch schon bei der 3G-Regel im Bahnverkehr, stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße mit einem Bußgeld zu ahnden.
„Der Staat kann und soll gar nicht jeden und alles jederzeit kontrollieren.“ Der neue Justizminister dämpfte zudem Hoffnungen, dass eine Impfpflicht schon bald eingeführt wird. „Die Frage nach der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist anspruchsvoll – in ethischer, politischer und auch in rechtlicher Hinsicht.“
Einen Regierungsentwurf dazu werde es nicht geben. Stattdessen sollen die Bundestagsabgeordneten fraktionsübergreifend Gruppenanträge erstellen, wie dies schon bei der Sterbehilfe geschehen war. „Wenn wir auf diese Weise die schweren Belastungen für die individuelle Freiheit und die schweren medizinischen, seelischen und sozialen Belastungen der Pandemie beenden könnten, kann das einen Rechtfertigungsgrund für eine Impflicht darstellen.“
Auch eine Mehrheit der Verfassungsrechtler sei wohl der Auffassung, dass eine Impfpflicht verfassungsrechtlich begründet werden könne, sagte Buschmann, schränkte aber ein: „Das gilt jedenfalls dann, wenn man die Idee einer gestuften Impfpflicht, wie sie etwa in Griechenland eingeführt worden ist, mit einbezieht.“
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