Erfurt – Die großen christlichen Kirchen, sowie Caritas und Diakonie, dürfen ihren rund 1,3 Millionen Beschäftigten das Streiken künftig nicht mehr grundsätzlich verbieten.
Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden. Die Gewerkschaften Verdi und der Marburger Bund hatten geklagt. Die Kirchen beriefen sich auf einen Passus, der noch aus der Weimarer Reichsverfassung stammt. Dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts das letzte Wort ist, bleibt aber zweifelhaft: Die Kirchen erwägen, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen, eventuell sogar vor den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. (dts Nachrichtenagentur)
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