In der Gemeinde Haßloch wird der Bürgermeister für die nächsten acht Jahre gewählt, Gewählt ist der Bewerber, der am Wahltag mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Da dies nicht der Fall war, kommt es am 22. November 2020 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern.
Für die Stichwahl am 22. November 2020 wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt. Es gilt die Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte bereits für die Wahl am 8. November 2020 erhalten hat.
Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann jeder Wahlberechtigte am Wahltag erneut von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und im Wahllokal seines Stimmbezirks zwischen 8 und 18 Uhr seine Stimme für einen der beiden Stichwahl-Kandidaten abgeben.
Wer für die Wahl am 8. November 2020 Briefwahlunterlagen beantragt hatte, hat dies in 99 Prozent der Fälle auch für die Stichwahl getan. Das heißt, nahezu alle Personen, die im ersten Wahlgang per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten nun auch automatisch und
ohne weitere Beantragung erneut Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt.
Nur wer angegeben bzw. beim Online-Antrag angekreuzt hatte, ausschließlich für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen zu benötigen, muss bei Interesse an erneuter Briefwahl einen weiteren Antrag stellen.
Alle anderen erhalten die entsprechenden Briefwahlunterlagen voraussichtlich bis spätestens zum 16. November 2020 automatisch zugeschickt. Wer am 16. November 2020 noch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlbüro der Gemeinde telefonisch unter 06324/935-285 oder per Mail an wahlen@hassloch.de in Verbindung setzen.
Wer am 08. November 2020 im Wahllokal seine Stimme abgegeben hat, für die Stichwahl am 22. November 2020 nun aber die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies geht, wie bereits im ersten Wahlgang, auf
unterschiedlichen Wegen:
schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden)
per E-Mail (wahlen@hassloch.de)
online (mittels Link über www.hassloch.de)
persönlich ( im Bürgerbüro, Langgasse 64)
In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich.
Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post zugestellt oder durch einen Boten überbracht.
Wahlberechtigte müssen darauf achten, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig. Da die Zeit zwischen dem Verschicken der Briefwahlunterlagen und dem Termin der Stichwahl vergleichsweise knapp ist, sollte beim Einwerfen der ausgefüllten Briefwahlunterlagen darauf geachtet werden, dass der Post ausreichend Zeit für die Zustellung bleibt (bestenfalls 3 Werktage).
Andernfalls empfiehlt es sich, den Wahlbrief alternativ auch direkt im Briefkasten des Rathauses (Rathausplatz 1) oder des Bürgerbüros (Langgasse 64) einzuwerfen.
Bei Fragen zur Briefwahl oder zur Stichwahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde (wahlen@hassloch.de oder 06324-935285) gerne zur Verfügung.
Diesen Artikel drucken