Büchenbeuren – Der Fall des jungen Somaliers, der sich in Büchenbeuren im Kirchenasyl befand, ist zu einem ersten Abschluss gekommen.
Der Flüchtling sollte laut Beschluss des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Prüfung seines Asylantrags nach Italien zurückgeführt werden, wo ihm allerdings Obdachlosigkeit drohte.
Er hatte angegeben minderjährig zu sein, was eine Rückführung in ein anderes EU-Land ausschließt. Das BAMF hatte ihn jedoch als nicht minderjährig geführt. Darauf hatte sich der Somalier ins Kirchenasyl in Büchenbeuren begeben.
Das Integrationsministerium in Rheinland-Pfalz hatte daraufhin die Anweisung erteilt, auf eine Rückführung bis zur Klärung des Falles zu verzichten. Eine Geburtsurkunde aus Somalia habe nun angezeigt, dass der betreffende Jugendliche unter 18 Jahren alt ist, teilte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) mit.
Damit wurde das Kirchenasyl beendet, der Jugendliche ist nun in Obhut des örtlichen Jugendamts. „Das zeigt, dass das Kirchenasyl als Ultima Ratio Sinn macht, wenn es darum geht, knifflige Fälle nochmal intensiver zu prüfen. Ich gehe davon aus, dass der Jugendliche nun hier das Asylverfahren durchlaufen kann“, so Spiegel.
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