Dienstag, 05. November 2024

Breitbandausbau in SÜW: Land sagt Fördermittel in endgültiger Höhe zu

13. September 2018 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Landrat Dietmar Seefeldt erhält den Breitband-Zuwendungsbescheid aus den Händen von Staatssekretär Randolf Stich.
Foto: kv-süw

SÜW. Randolf Stich, Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport hat Landrat Dietmar Seefeldt den Zuwendungsbescheid des Landes in endgültiger Höhe zur finanziellen Unterstützung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Landkreis Südliche Weinstraße überreicht.

Stich betonte, dass damit im Landkreis Südliche Weinstraße in kurzer Zeit die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet möglich ist.

Zugesagt werden wie beantragt rund 4,36 Mio. Euro. Dies entspricht 40 % der Deckungslücke in Höhe von rund 10,9 Mio. Euro. Die weitere Finanzierung erfolgt durch eine kürzlich ebenfalls fest zugesagte Förderung des Bundes (50 %) und durch den Landkreis (10 %).

Wie bereits bekannt, wird das Telekommunikationsunternehmen inexio in allen sieben Verbandsgemeinden des Landkreises Südliche Weinstraße verbliebene Versorgungslücken (rund 6.000 Haushalte) schließen und über 300 Unternehmen und knapp 50 Schulen an das Glasfasernetz anbinden.

„Mit diesem Bescheid sind nun alle beantragten öffentlichen Fördermittel fest zugesagt“, fasste Landrat Dietmar Seefeldt den Verfahrensstand bei der Entgegennahme des Bescheides zusammen.

Als Termin für den ersten Spatenstich ist der 30. Oktober ins Auge gefasst. Sobald die Ausbauplanungen abgeschlossen sind, wird feststehen, wo der Ausbau beginnen wird.

Wie bereits berichtet, wurden während der letzten Monate, in der aus Vertretern der Verbandsgemeinden und der Kreisverwaltung gebildeten Arbeitsgruppe Breitbandausbau, mit den ersten Vorbereitungen begonnen, Fördermittel des Bundes für die weiteren Netzplanungen in den Verbandsgemeinden zu beantragen.

Eine entsprechende Rückkopplung hatte Landrat Dietmar Seefeldt in einer Besprechung mit den Bürgermeistern vorgenommen.

Damit sollen Mitverlegungsmaßnahmen von Glasfaser bei Tiefbaumaßnahmen mit entsprechender Landesförderung verwirklicht werden. (kv-süw)

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