Herxheim/Landau – Die beiden festgenommenen Männer, gegen die das Amtsgericht Landau Haftbefehl wegen des Verdachts der Brandstiftung auf die geplante Asylbewerberunterkunft in Herxheim erlassen hatte, sind wieder auf freiem Fuß.
Der Ermittlungsrichter habe die Haftbefehle aufgehoben, da keine keine Fluchtgefahr bestehe, teilte die Staatsanwaltschaft Landau mit.
Die beiden 32- und 23-jährigen Männer, die nach langer Fahndung am 19. April geschnappt wurden, hatten Beschwerde gegen die Haft eingereicht.
In seiner Entscheidung bestätigte der Ermittlungsrichter zwar den dringenden Tatverdacht, sah aber die Fluchtgefahr als Haftgrund nicht mehr gegeben. Es sei nicht davon auszugehen sei, dass sich die Beschuldigten dem weiteren Verfahren entziehen werde.
Die Staatsanwaltschaft Landau hat keine Rechtsmittel eingelegt.
Hintergrundinformation
Nach § 112 der Strafprozessordnung darf Untersuchungshaft nur angeordnet und aufrechterhalten werden, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist, die Untersuchungshaft verhältnismäßig ist und wenn ein Haftgrund besteht.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, muss der Haftbefehl aufgehoben und der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt werden.
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