Dienstag, 05. November 2024

Brandschaden beim Weinfest in Weyher 2012: Berufung abgelehnt – Autobesitzer muss zahlen

19. April 2017 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße
Blick auf die Gemeinde Weyher. Foto: kv-süw

Blick auf die Gemeinde Weyher.
Foto: kv-süw

Weyher. Beim Weinfest in Weyher im Jahr 2012 war unter einem geparkten Fahrzeug auf einem Brachgelände ein Brand ausgebrochen, im Zuge dessen zehn weitere Fahrzeuge beschädigt wurden.

Infolge der Löscharbeiten war der unbefestigte Untergrund von Kraftstoff- und Ölrückständen zu reinigen.

Die Sanierungskosten von rund 87.000 Euro hierfür muss der Fahrzeughalter tragen.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nunmehr bestätigt. Es hat damit einen Antrag auf Berufung abgelehnt. Der jahrlange Rechtsstreit um die Übernahme der Kosten ist zu Gunsten des Landkreises endgültig abgeschlossen.

Das Gericht hat keinen Zweifel an der Richtigkeit des Urteiles des Verwaltungsgerichtes Neustadt. Es führt in seiner Entscheidung aus, dass die Ausführungen der Gutachter zur Brandentstehung und zum Brandhergang plausibel sind. (kv-süw)

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