Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Mieter bei der Wohnungsrenovierung gestärkt.
Klauseln, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegen, sind unwirksam, urteilte der BGH am 18. März.
Solche Klauseln verpflichteten den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führe dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste als er sie selbst vom Vermieter erhalten habe.
Zusätzlich entschied das Gericht, dass ein Anspruch auf eine anteilige Übernahme der Renovierungskosten beim Auszug nach einer Quotenabgeltungsklausel nicht besteht. (dts Nachrichtenagentur)
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