Karlsruhe – Vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales „Mindestentgelt“ für geduldete Überziehungen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher sind unwirksam.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Die Bestimmungen benachteiligten die Bankkunden „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen“, hieß es zur Begründung.
Die Klauseln führten gerade bei niedrigen Überziehungsbeträgen und kurzen Laufzeiten zu unverhältnismäßigen Belastungen: Denn bei einer geduldeten Überziehung von 10 Euro für einen Tag würde bei einer Pauschale von 6,90 Euro ein Zinssatz von 25.185 Prozent im Jahr anfallen.
Verbraucherschützer hatten zwei Banken verklagt, die bei Überziehung über den Dispokredit hinaus unabhängig von der Höhe des Kredits dafür ein Mindestentgelt verlangten. (dts Nachrichtenagentur)
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