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Bewilligungsbescheide des Landes: Vinzentius-Krankenhaus Landau erhält über 8 Millionen Euro

14. Februar 2022 | Kategorie: Landau

Vinzentius-Krankenhaus in Landau
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Ministerialdirektor Daniel Stich hat dem Vinzentius-Krankenhaus Landau insgesamt drei Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 8.508.186 Euro überreicht.

Zwei Bescheide werden durch den Krankenhauszukunftsfonds abgedeckt; ein weiterer stammt aus der Krankenhausinvestitionsförderung. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte sowie die Vergrößerung und Modernisierung der Aufbereitungstechnik umsetzen.

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patienten im ganzen Land.

Krankenhausversorgung auf hohem Niveau

Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Ministerialdirektor Stich bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

Modernisierungsmaßnahmen nach neuester Technik

Die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) des Vinzentius-Krankenhaus Landau verantwortet alle Produkte, die steril bei einem Patienten zur Anwendung kommen. Durch die Modernisierungsmaßnahmen soll ein wirtschaftlicher, hygienischer und sicherer Sterilisationsablauf nach aktuellem Stand der Technik für die interne und externe Sterilgutversorgung erzielt werden.

Als Grundlage für die Fördermaßnahme wurde festgelegt, dass auch ein externer Partner über die erweiterte AEMP beliefert wird. Dieser konnte mit dem Asklepios Südpfalz Klinikum in Kandel und Germersheim gewonnen werden. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde von beiden Einrichtungen unterzeichnet.

Krankenhauszukunftsgesetz schafft Krankenhauszukunftsfonds 

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände.

Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.

Maßnahmenförderung zu 70 Prozent aus Bundesmitteln

Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Hintergrund

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:

• Hauptantragsverfahren 01.04.2021 bis 31.05.2021

• Nachverteilungsverfahren 15.09.2021 bis 15.10.2021

Rheinland-Pfalz hatte alle 247 als förderfähig bewerteten Anträge aus dem Hauptantragsverfahren bereits bis zum 20. August 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt.

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