Berlin – Das Verteidigungsministerium hat dem Bundestag angeblich Informationen im Fall Franco A. und dessen Masterarbeit verheimlicht.
In der für das Parlament erstellten „Chronologie der Ereignisse im Fall Franco A.“ vom 2. Mai fehlt laut eines Berichts der „Welt“ eine Mail eines französischen Divisionsgenerals, in der er seine Meinung über den deutschen Oberleutnant ändere.
Wie die Zeitung weiter berichtet, teilte der Leiter der französischen Militärakademie Saint-Cyr in diesem Schreiben vom 10. Januar 2014 mit, dass er nicht mehr die Ablösung von Franco A. verlange. Er räume ihm stattdessen die Möglichkeit auf eine zweite Chance zur Erstellung einer Masterarbeit ein.
Zwei Tage zuvor, am 8. Januar, hatte der Divisionsgeneral dem Bericht zufolge die Bundeswehr über schwere Mängel in der Masterarbeit von Franco A. unterrichtet, eine mündliche Prüfung nicht zugelassen und gesagt: „Wenn es ein französischer Lehrgangsteilnehmer wäre, würden wir ihn ablösen.“ Diese Aussage sei in der Chronologie für den Bundestag aufgeführt.
Wolfgang Hellmich (SPD), der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, wirft Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) deshalb vor, das Parlament nur unzureichend zu unterrichten. „Unsere Erwartung ist, dass wir vom Ministerium umfassend informiert werden, damit wir uns ein eigenes umfassendes Bild machen können“, sagte Hellmich. Er habe allerdings „den Eindruck, dass wir immer nur selektiv informiert werden.“
Hellmich hatte von dritter Seite von der Mail erfahren. Auf seine Anfrage hin sei ihm die Existenz des Dokuments Ende Mai von einem Staatssekretär telefonisch bestätigt und erläutert worden. Übermittelt worden sei ihm die Mail auf erneute Anfrage erst an diesem Mittwoch.
Auf Anfrage der „Welt“ teilte das Verteidigungsministerium mit, die Chronologie für den Bundestag sei „eine zusammenfassende Darstellung der unterschiedlichen Handlungsstränge, keine komplette Dokumentation des vollständigen Schriftverkehrs“.
Andere Dokumente, die in der Chronologie fehlen, hatte das Ministerium dem Parlament allerdings dennoch zur Verfügung gestellt.
Dass die Mail nicht übermittelt wurde, begründet das Ministerium damit, dass den Abgeordneten bekannt gewesen sei, „dass dem A. Anfang des Jahres 2014 durch die Akademie in Fontainebleau die Möglichkeit zum Verfassen einer zweiten Masterarbeit und Fortsetzung des Studiums eingeräumt worden war“. Die Mail beschreibe nun lediglich „das Verfahren zu dem bekannten Umstand“.
Allerdings sei es zutreffend, dass der französische General darin keine Ablösung von Franco A. mehr gefordert habe. Er habe jedoch den endgültigen Verbleib an der Akademie davon abhängig gemacht, „dass er einen Bericht von deutscher Seite erhalte, aus dem hervorgehe, dass der A. seine Fehleinschätzungen sowie die fehlerhafte Anwendung der wissenschaftlichen Methoden beim Verfassen seiner Forschungsarbeit anerkenne“. (dts Nachrichtenagentur)
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