Berlin – Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht ab dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung.
Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar. Die neue Sperrhotline ist für alle Inhaberinnen und Inhaber eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Alle Fragen rund um den neuen Personalausweis werden von Montag bis Freitag von 7 -20 Uhr auch weiterhin durch den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180-1-33 33 33 beantwortet. Sperrungen der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises können ab 1. Januar 2014 dort nicht mehr entgegengenommen werden.
Hintergrund
Seit dem 1. November 2010 besteht für die Inhaber eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels auf der Grundlage von § 10 Abs.6 des Personalausweisgesetzes und § 25 Abs. 1 der Personalausweisverordnung die Möglichkeit, die Sperrung der Online-Ausweisfunktion telefonisch zu veranlassen. Ab dem 1. Januar 2014 steht hierfür die kostenfreie Rufnummer 116 116 zur Verfügung, die aus Deutschland. erreichbar ist. Aus dem Ausland muss die + 49 116 116 gewählt werden, wobei Gebühren entstehen. Aus wenigen Ländern ist nicht die + 49 116 116 erreichbar, daher ist zur Sicherheit auch die +49 (0)30 40 50 40 50 angegeben.
Mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels können sich Bürger vor dem zunehmenden Identitätsdiebstahl im Internet schützen. Die Online-Ausweisfunktion verbessert die Sicherheit und den Datenschutz im Internet. Laut Innenministerium bietet sie einen sicheren Schutz der elektronischen Identität.
Verschlüsselungsverfahren garantieren eine geschützte Übertragung der Personendaten. Ein staatliches Berechtigungssystem regelt, auf welche Ausweisdaten ein Unternehmen oder eine Behörde zugreifen darf. Dabei werden aus Gründen des Datenschutzes und der Datensparsamkeit grundsätzlich nur die Personendaten freigegeben, die für den jeweiligen Geschäftszweck erforderlich sind.(red)
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises auf www.personalausweisportal.de
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