Berlin – Eine allgemeine Impfpflicht wird laut Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit auch die Jobsuche verändern.
„Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Detlef Scheele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Auch die Bundesagentur müssen bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“, sagte Scheele. Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten dagegen faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, „denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage“.
Zunächst müsse der Gesetzgeber aktiv werden und eine entsprechende Regelung zur Impfpflicht beschließen. Aktuell seien Arbeitgeber lediglich verpflichtet, „unter Einhaltung von 3G zu beschäftigen oder zu rekrutieren“.
Im Fall einer allgemeinen Impfpflicht erhielten Arbeitgeber dann das Recht, den 2G Status am Arbeitsplatz zu prüfen, „diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht“.
Von der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht etwa für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen erwartet sich Scheele keine spürbaren Folgen für den Arbeitsmarkt. Er gehe davon aus, „dass diese Neuregelung bei der Stellenvermittlung am Arbeitsmarkt eine eher untergeordnete Rolle spielen wird“, sagte Scheele.
Wenn Beschäftigte aus diesen Einrichtungen sich nicht impfen ließen und dann allein wegen der Impfpflicht aus dem Job ausscheiden müssten, stünden sie dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung. „Sie können in andere Bereiche vermittelt werden, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht greift“, sagte Scheele.
Gegenwärtig ließen sich auch keine signifikanten Anzeichen erkennen, „dass mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März viele Beschäftigte ihre Stelle aufgeben“. (dts Nachrichtenagentur)
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