Dienstag, 05. November 2024

Ausreise möglicher Terrorkämpfer: Regierung prüft Strafrechtsverschärfung

27. September 2014 | Kategorie: Politik

Flugpassagiere vor der Passkontrolle.
Foto:dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Bundesregierung prüft eine Verschärfung des Strafrechts, um die Ausreise potenzieller Terrorkämpfer zu verhindern. Hintergrund ist die wachsende Zahl von Sympathisanten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS).

Die Praxis zeige, dass sie selbst ohne Vorlage eines Reisepasses in die Krisenregionen im Nahen Osten gelangen können. „Deshalb wäre es sinnvoll, wenn der Personalausweis zumindest mit einem sichtbaren Ausreisesperrvermerk versehen werden könnte, damit bei Vorlage des Personalausweises zum Zwecke des Grenzübertrittes deutlich wird, dass die Person das Land nicht verlassen darf“, sagte Wolfgang Bosbach (CDU), der Vorsitzende des Innenausschusses.

Auch die SPD-Vize-Fraktionschefin Högl will zumindest prüfen, „künftig auch Personalausweise zu kennzeichnen, damit diese nicht zur Ausreise etwa über den Transitstaat Türkei verwendet werden können“. Darauf habe man sich mit der Union verständigt, sagte Högl. „Auch ein Verbot der Werbung für dschihadistische Organisationen wird geprüft. Dies fordert die Union schon lange.“

Auf Drängen der Grünen hat die damalige rot-grüne Bundesregierung die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen 2002 straflos gestellt. Strafbar sind heute nur noch die aktive Unterstützung für terroristische Organisationen durch Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung zur Unterstützung“, erläuterte Innenausschussvorsitzender Bosbach. „Deshalb plädiert die Union dafür, dass wir wieder zur alten Rechtslage zurückkehren und auch reine Sympathiewerbung für terroristische Organisationen unter Strafe zu stellen.“

Auch Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, will das Strafrecht ändern, „da bisher die bloße Terrorismusausbildung nicht strafbar ist, wenn nicht gleichzeitig eine konkrete Anschlagsabsicht nachgewiesen werden kann“, sagte er.

Hier müsse eine „Strafbarkeitslücke“ geschlossen werden. „Weiterhin muss bald die Frage entschieden werden, wie die Ausreise mit einem Personalausweis verhindert werden kann, indem dieser etwa entsprechend markiert wird. Zudem werden bereits auf europäischer Ebene ohnehin diskutierte Vorhaben erneut auf ihre Notwendigkeit zu prüfen sein.“

Dies betreffe insbesondere die Erfassung und Übermittlung von Fluggastdaten sowie Programme zum Aufspüren von terroristischen Finanzbewegungen.

Da eine effektive Terrorismusbekämpfung gefordert ist, muss sich die EU aber auch die Frage stellen, wie lange eine Novellierung der Richtlinie über die Mindestspeicherungsfristen dauern darf. (dts Nachrichtenagentur)

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