Berlin – Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Ausspähung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch US-Nachrichtendienste eingestellt.
Der Vorwurf sei mit den „Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen“, teilte der Generalbundesanwalt mit. Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein 2013 in den Medien veröffentlichtes Dokument über das Abhören des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin.
„Bei diesem Dokument handelt es sich nicht um einen authentischen Abhörauftrag der National Security Agency (NSA) oder eines anderen US-Nachrichtendienstes“, so die Generalbundesanwaltschaft. Auch der Inhalt des Dokuments beweise nicht, dass Merkels Handy möglicherweise seit dem Jahr 2002 abgehört wurde. „Auch die in den Medien bisher veröffentlichten Dokumente, die von Edward Snowden stammen, enthalten keinen gerichtsfesten Nachweis für eine Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobilt elefons.“
Weitere Ermittlungen seien nicht Erfolg versprechend, so der Generalbundesanwalt. Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-Nachrichtendienste bleibe weiter unter Beobachtung. (dts Nachrichtenagentur)
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