Berlin – Nach dem Sohn des von der RAF getöteten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, Jörg Schleyer, hat auch der Sohn des von der RAF ebenfalls getöteten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, Akteneinsicht verlangt.
„Diese Bitte unterstütze ich ausdrücklich“, sagte er der „Berliner Zeitung“. „Drei Bundespräsidenten habe ich in den vergangenen Jahren gebeten, mir Einsicht in eine geschwärzte Aktenpassage zu gewähren, die das vor vierzig Jahren auf meinen Vater verübte Attentat betrifft und fast 30 Jahre alt ist.“
Es handele sich um eine etwa zwölfzeilige Passage in der ihm ansonsten ohne Schwärzung vorliegenden, für Bundespräsident Richard von Weizsäcker verfassten ausführlichen Stellungnahme von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann zur Begnadigung von Verena Becker, die wegen Beihilfe zum Mord an seinem Vater verurteilt worden ist und geheime Informantin des Verfassungsschutzes war.
„Bei der jüngsten Gedenkveranstaltung für Opfer der RAF in Schloss Bellevue habe ich erfahren, dass ich diese Passage auch vom jetzigen Bundespräsidenten nicht erhalten werde.“ Buback fügte hinzu: „Es ist schwer zu verstehen, dass noch 40 Jahre nach den RAF-Verbrechen Akten gesperrt bleiben und sie nicht einmal den Prozessbeteiligten – also auch nicht dem Gericht, das die Aufklärungspflicht hat – zur Verfügung gestellt werden.
Beide, staatliche Stellen und ehemalige Terroristen, sollten deshalb Auskunft geben.“ Die innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, schloss sich der Forderung an. „Es ist völlig unverständlich, dass die Familie Schleyer nach vierzig Jahren weiterhin keine Möglichkeit hat, die einschlägigen Akten von BND und Verfassungsschutz einzusehen“, erklärte sie der „Berliner Zeitung“.
„Es fehlt in Deutschland eine Kultur der Nachvollziehbarkeit geheimdienstlichen Handelns, das hat sich auch im NSU-Komplex allzu deutlich gezeigt.“ Damit werde in Kauf genommen, dass der öffentlichen Debatte wichtige Erkenntnisstränge entzogen werden. „Das birgt auch immer die Gefahr, dass Geheimdienste ausschließlich nach eigenen Maßstäben agieren, weil sie ja nicht befürchten müssen, dass ihr Handeln grundsätzlich in Frage gestellt wird.“
Jörg Schleyer hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier um die Freigabe bisher unter Verschluss gehaltener Akten gebeten. Bei der Entscheidung über mindestens acht Gnadengesuche von RAF-Mördern in den vergangenen Jahren müsse das Präsidialamt Einsicht in Aktenauszüge der Bundesanwaltschaft, des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes zu den Morden bekommen haben, glaubt er. Dieses Wissen dürfe den Hinterbliebenen der Opfer nach 40 Jahren nicht weiter verwehrt werden. (dts Nachrichtenagentur)
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