Hausarztpraxen sollen 20 Euro je Corona-Impfung bekommen. Das steht im Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums für die neue Coronavirus-Impfverordnung, der der dts Nachrichtenagentur vorliegt.
Sofern das Aufsuchen einer Person für die Impfung notwendig ist, sollen weitere 35 Euro vergütet werden, für jede weitere Person in derselben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung noch einmal 15 Euro. Der Arbeitsaufwand für die tägliche Übermittlung der Daten an das Robert-Koch-Institut (RKI) soll damit auch abgefunden sein.
Die Vergütung der beauftragten Arztpraxen für eine ausschließliche Impfberatung ohne nachfolgende Schutzimpfung soll laut Referentenentwurf je Anspruchsberechtigtem einmalig 10 Euro betragen. Die Impfberatung kann demnach auch telefonisch oder per Videosprechstunden erfolgen. Die Frage der Vergütung war eine der letzten noch zu klärenden Fragen, bevor die Hausärzte vollständig in die Impfstrategie eingebunden werden. (dts Nachrichtenagentur)
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