Freitag, 13. September 2024

Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen im Norden des Landkreises Bad Dürkheim eingerichtet

8. August 2024 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Regional

Karte: über Kreisverwaltung DÜW

DÜW – Im Landkreis Bad Dürkheim wurden bisher keine Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Dennoch sind nördliche Gemeinden des Landkreises jetzt Teil einer neuen Sperrzone, die aufgrund von ASP-Ausbrüchen in benachbarten Regionen eingerichtet wurde.

Die sogenannte Sperrzone I, auch Pufferzone genannt, wurde von der EU-Kommission vorgegeben und betrifft mehrere Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim.

Betroffen sind die Orte Bissersheim, Bockenheim, Dackenheim, Dirmstein, Ellerstadt, Erpolzheim, Freinsheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Laumersheim, Obersülzen, Obrigheim und Weisenheim am Sand sowie Teile der Städte Grünstadt und Bad Dürkheim. Das Veterinäramt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab sofort gilt. Die Maßnahmen richten sich vor allem an Jäger und Schweinehalter.

Hinweise für Jäger

In den betroffenen Gebieten der Sperrzone ist die Jagd nur noch als Ansitz- oder Fallenjagd erlaubt. Bewegungs- und Erntejagden sind verboten. Hunde dürfen beim Einsatz nicht in Kontakt mit Wildschweinen kommen. Jedes erlegte Wildschwein muss sofort dem Veterinäramt gemeldet werden, idealerweise mit GPS-Daten. Die Tiere dürfen erst in registrierten Wildkammern geöffnet und verarbeitet werden, um Proben für ASP-Tests zu entnehmen.

Wird ein totes Wildschwein gefunden, muss dies ebenfalls umgehend gemeldet werden. Jäger werden aufgefordert, verstärkt nach toten oder verunfallten Wildschweinen zu suchen. Alle Gegenstände und Fahrzeuge, die mit Wildschweinen in Berührung kommen, müssen gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Das Verbringen von erlegten Wildschweinen oder deren Fleisch aus der Sperrzone ist nur unter strengen Auflagen erlaubt.

Vorgaben für Schweinehalter

Schweinehalter müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl ihrer Schweine sowie jede Änderung melden. Alle Schweine müssen so gehalten werden, dass sie keinen Kontakt zu Wildschweinen haben. Verendete oder erkrankte Tiere müssen auf ASP untersucht werden. Zudem sind strenge Hygienemaßnahmen in den Betrieben einzuhalten, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Der Transport von Schweinen aus der Sperrzone in andere EU-Länder ist verboten, innerhalb Deutschlands jedoch ohne Genehmigung möglich.

Die Maßnahmen gelten zunächst nur für die Sperrzone I. Weitere Informationen und eine Karte der betroffenen Gebiete finden sich auf der Webseite des Landkreises Bad Dürkheim.

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