Karlsruhe – Die AfD geht juristisch gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts vor, einen Kreis von Journalisten vorab und vertraulich über seine Urteile zu informieren.
Eine entsprechende Klage der Partei sei eingegangen (Az.: 3 K 606/21), bestätigte das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem „Tagesspiegel“.
Die AfD will feststellen lassen, dass ein solches Vorgehen vor einer Urteilsverkündung im vergangenen Sommer zu Äußerungsbefugnissen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) rechtswidrig gewesen sei und die AfD in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe. In der Klageschrift heißt es, der „Verrat“ des Gerichts verletze zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Parteimitgliedern, die vor dem Bundesverfassungsgericht als Kläger auftreten. (dts Nachrichtenagentur)
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