Sonntag, 20. Oktober 2024

Katze in Klappfalle gefangen: Hinweise zum Fallenaufsteller erbeten

2. April 2013 | Kategorie: Landau

Das in Billigheim verwendete Tellereisen: Eigentlich verboten, aber nachwievor fleißig in Benutzung. Foto: tierheim-landau.de.

Billigheim/Landau. Am Sonntag, 17. März 2013 wurde eine Mitarbeiterin des Landauer Tierheims Maria Höffner im Rahmen des Notdienstes zu einem Einsatz nach Billigheim gerufen.

Die meldende Dame erklärte, eine Katze habe sich mit dem Kopf in einer Klappfalle verfangen und könne sich nicht mehr befreien, das Tier würde noch leben aber zunehmend schwächer werden. Vor Ort konnte die Tierpflegerin ihren Augen nicht trauen, handelte es sich bei der beschriebenen Falle doch tatsächlich um ein echtes Tellereisen.

Mithilfe der freiwilligen Feuerwehr, die zufälligerweise nahe der Fundstelle gerade eine Übung durchführte, konnte der völlig entkräftete Kater rasch befreit und in die Tierklinik nach Germersheim gebracht werden. Dort erholt er sich von seinen Verletzungen und dem erlittenen Trauma. Der Fundort des  Tellereisens befand sich direkt neben einem Wohngebiet.

Der Einsatz von Tellereisen ist nach dem Jagdgesetz in Deutschland verboten, er stellt zudem einen massiven Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

Hinweise zum Besitzer oder Aufsteller des Tellereisens nimmt das Tierheim gerne entgegen (06341-62658). (red)

Was sind Tellereisen?

Das Tellereisen wird mit Hilfe eines Tellers gespannt, der zwischen die auseinander gehenden und niedergetretenen Bügel eingespannt wird. Umgeben ist der Teller von einem zwei cm breiten Kranz. Die beiden Bügel werden über eine Feder gespannt. An die Feder kann noch eine Kette mit einem Anker angebracht werden, um ein Fortschleppen des Tellereisens vor oder nach dem Zuschnappen zu verhindern. Tritt ein Tier auf den Teller, so schlagen die Bügel zusammen. (tierfalle.de)

Kommentar:

Tellereisen werden immer noch im Internet ganz offiziell angeboten mit dem Hinweis sie seien „Historische Fallen“. Interessant ist, dass diese Tellereisen „für starkes Raubwild (Wolf, Luchs, starke Hunde! Und Wildschweine)“ angeboten werden. „Tellereisen gehören zu einer der ältesten mechanisch auslösenden Fallenarten. Sie sind zwar in Deutschland verboten, gehören aber bei Jägern in jede Sammlung historischer Jagdutensilien“ heißt es im Internet. So wird es Jedem ermöglicht, diese Fallen ganz legal kaufen zu können. Es wird ja schließlich nur gesammelt! Weidmann´s Heil!  (Desirée Ahme)

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