Montag, 30. September 2024

Berufseinstieg und Arbeitsvertrag: Darauf sollten Jobanfänger achten

23. September 2024 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Ratgeber

Quelle: Sum2000

Nach beendetem Studium oder erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ist endlich ein erster Job in Aussicht. Bewerber unterschreiben den entsprechenden Arbeitsvertrag oft ohne Grundwissen um die enthaltenen Klauseln.

Mit den folgenden Tipps sollte der Vertrag allerdings vor Abschluss genau durchgesehen werden.

Klauseln zu Kündigungsfristen

Mit der vertraglichen Zusage zu einem neuen Job sind Kündigungsfristen verbunden. Diese gelten sowohl für die frisch Angestellten als auch ihre Arbeitgeber. Zusätzlich starten Berufsanfänger mit einer Probezeit von höchstens sechs Monaten. Während dieser Monate können beide Seiten binnen zwei Wochen grundlos den Vertrag aufkündigen.

Geregelt ist auch die Verlängerung der Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit. Zum Beispiel beträgt sie gesetzlich nach einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren schon vier Monate. In manchen Arbeitsverträgen ist sie anders geregelt, darf jedoch nicht unter den Gesetzesvorgaben liegen.

Regelungen zu Überstunden

Berufseinsteiger nehmen die Tagesordnung von Überstunden häufig aus frischem Eifer ungefragt hin. Allerdings sollte deren Zahl im Arbeitsvertrag klar definiert werden. Wer sich bei einer solchen Klausel nicht sicher ist, kann einen Rechtsanwalt in Ludwigshafen finden und von diesem den Wortlaut zur Überstundenregelung juristisch prüfen lassen.

In einer Arbeitswoche mit 40 Stunden dürfen zum Beispiel maximal acht zusätzliche Überstunden verlangt werden. Wer mehr arbeitet, braucht – ebenfalls vertraglich – die Regelung zu einem Ausgleich, also einem Abbummeln der zu vielen Stunden, etwa in Betrieben mit saisonalen Auftragsschwankungen.

Achtung bei Wettbewerbsklauseln im Arbeitsvertrag

Arbeitgeber dürfen verlangen, dass ihre Angestellten während Bestehen des Arbeitsverhältnisses keine Konkurrenz für sie sind. Ausnahme wäre, wenn der Arbeitgeber mit einer selbstständigen Nebentätigkeit in genau diesem Metier einverstanden ist. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sollte im vorgelegten Vertrag akribisch die Klausel des Wettbewerbsverbots prüfen.

Es gibt zum Beispiel Verbote nur während des aktuellen Arbeitsverhältnisses und solche darüber hinaus. Dies kann problematisch werden, wenn die Berufseinsteiger plötzlich ausscheiden und sich umgehend mit dem gleichen Fachgebiet selbstständig machen.

Mündliche arbeitsvertragliche Abreden?

Grundsätzlich gilt auch in der aktuellen Arbeitswelt ein Handschlag als mündliche Form der Vertragseinigkeit. Etwa reicht dies in einem Familienbetrieb aus, wenn die jüngsten Familienmitglieder in das Team einsteigen. Jedoch hat die mündliche Form des Arbeitsvertrags einen entscheidenden Nachteil. Kommt es zu Streitigkeiten, steht vor einem Arbeitsgericht Wort gegen Wort.

Einen Beweis für beanspruchte Rechte hat der Angestellte dann nicht. Empfehlenswert ist deshalb stets die Schriftform, um für den Fall der Fälle ein eventuelles Beweismittel in Händen zu halten.

Sonderfall befristeter Arbeitsvertrag

Mit der Befristung eines Arbeitsvertrags minimieren überwiegend Arbeitgeber ihre Ausfallrisiken. Berufseinsteiger können zum Beispiel für saisonale Stellen, als Vertretung in Elternzeit oder projektbezogen für eine genau überschaubare Zeit eingestellt werden.

Einerseits ist hier der Kündigungsschutz geringer als bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Andererseits hat der Arbeitnehmer nach Fristablauf ebenfalls die Möglichkeit, um neue Vertragsbedingungen zu verhandeln. In manchen Fällen gibt es im befristeten Vertrag eine Klausel, die eine Übernahme bei gegenseitiger Zufriedenheit anschließend in Aussicht stellt. Doch auch hier schützt nur ein neuer Arbeitsvertrag vor Nachteilen.

Fazit:

Die Euphorie bei der ersten Jobzusage ist oft größer als die Vorsicht beim Abschluss eines Arbeitsvertrags. Wer wichtige Klauseln vor Unterschrift prüft, schützt sich anschließend vor arbeitsrechtlichen Nachteilen. Auch Arbeitgeber vermeiden durch deutliche Absprachen in Schriftform Missverständnisse.

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